Vermögensweitergabe
Wer sich ein kleines oder größeres Vermögen erarbeitet hat, dem ist es wichtig, dass entstandene Werte erhalten bleiben und an die nachfolgende Generation übergehen. Damit die eigenen Vorstellungen nicht infolge von Erbschaftssteuer und gesetzlicher Erbfolge durcheinander geraten, ist die gezielte Planung der Vermögensweitergabe sinnvoll. Sie berücksichtigt steuerliche Aspekte und rechtliche Vorgaben und mündet in die Entwicklung eines Konzepts nach den Vorstellungen des Mandanten.
Die gezielte Planung der Vermögensweitergabe kann unterschiedliche Formen kombinieren und neue Strukturen entwickeln, die individuelle Pläne und Vorstellungen umsetzen, egal ob es sich um den Erhalt von Familienbesitz oder die Vermeidung von Streitigkeiten unter Erben handelt.
Die Kanzlei Wilmes berät zu folgenden Themen:
- Gesetzliche Erbfolge
- Erben
- Erbengemeinschaft
- Pflichtteil
- Pflichtteilsansprüche
- Vermächtnis
- Testament
- Berliner Testament
- Erbvertrag
- Vorweggenommene Erbfolge
- Schenkung zu Lebzeiten
- Miterben
- Nachlassverwaltung
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