Rechtsanwältin Ulrike Wilmes

Mit Herz und Verstand


Vererben

Wer über seinen Nachlass nachdenkt, wünscht sich vor allem, in guter Erinnerung zu bleiben. Die Sorge um die Familie, aber auch eine gerechte Aufteilung des Erbes sind vielen ein wichtige Anliegen. Es lohnt sich, frühzeitig Regelungen für das eigene Erbe zu treffen, um die persönlichen Ziele und Vorstellungen umzusetzen, Vorlieben zu berücksichtigen und eine fundierte Planung zu entwickeln.
  • Nachlassplanung
  • Testament
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Vermögensweitergabe

Nachlassplanung

Die Planung des Nachlasses vermittelt das gute Gefühl, das eigene Erbe nach den ganz persönlichen Vorstellungen geordnet zu wissen. Eine frühzeitige Erörterung aller Möglichkeiten eröffnet die Chance, individuelle Wünsche optimal umzusetzen. Sie bezieht auch die steuerliche Beratung ein und entwickelt so ein abgestimmtes Konzept im Sinne der Mandanten.

Oft erschwert eine unübersichtliche Situation die erste Auseinandersetzung mit der Planung des Nachlasses. Rechtsanwältin Ulrike Wilmes bringt Ordnung in erste Überlegungen, erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und entwickelt Möglichkeiten für die praktische Umsetzung einer Nachlassplanung. Dabei bezieht sie steuerliche Aspekte ein und integriert auf Wunsch auch die vertrauten Ansprechpartner in die Zusammenarbeit.

Bei diesen Themen unterstützt und berät die Kanzlei Wilmes:

  • Gesetzliche Erbfolge
  • Testament
  • Berliner Testament
  • Erbvertrag
  • Erbengemeinschaft
  • Pflichtteil
  • Pflichtteilsansprüche
  • Erbschein
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Miterben

Testament

Das Erbrecht eröffnet viele Möglichkeiten, den letzten Willen festzuhalten und ein Testament individuell aufzusetzen. Ohne Testament oder Erbvertrag greifen die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge. Angesichts moderner Lebensgemeinschaften und komplexer werdender Verwandtschaftsverhältnisse lohnt die Überprüfung der gesetzlichen Erbfolge, um ungewollte Erbengemeinschaften oder Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Rechtsanwältin Ulrike Wilmes berät und unterstützt in allen Fragen zur Errichtung eines Testaments. In der Beratung nutzt die Spezialistin für Erbrecht den gesetzlichen Spielraum und stellt mit einer optimalen Gestaltung sicher, dass Vermögen planvoll, sicher und zur Zufriedenheit der Erblasser übergeht.

Bekannte Formen eines Testaments:

  • Gemeinschaftliches Testament
  • Berliner Testament
  • Behinderten-Testament
  • Testamente nicht verheirateter Paare
  • Testament gleichgeschlechtlicher Paare
  • Testament Alleinstehender
  • Testament für Patchwork-Familien

Gemeinschaftliches Testament

Ein gemeinschaftliches Testament wird von Ehegatten gemeinsam errichtet und hält die Verfügungen beider Partner fest. Es bietet die Möglichkeit, dass Ehegatten sich gegenseitig absichern und das gemeinsame Vermögen für die Weitergabe an ihre Kinder vorsehen.

Aber auch für kinderlose Partnerschaften kann ein gemeinschaftliches Testament sinnvoll sein, da es die Vorstellungen beider Partner berücksichtigt und das Erbe nach ihren Vorstellungen gestaltet.

Eine besondere Variante des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament.

Vermögensweitergabe

Wer sich ein kleines oder größeres Vermögen erarbeitet hat, dem ist es wichtig, dass entstandene Werte erhalten bleiben und an die nachfolgende Generation übergehen. Damit die eigenen Vorstellungen nicht infolge von Erbschaftssteuer und gesetzlicher Erbfolge durcheinander geraten, ist die gezielte Planung der Vermögensweitergabe sinnvoll. Sie berücksichtigt steuerliche Aspekte und rechtliche Vorgaben und mündet in die Entwicklung eines Konzepts nach den Vorstellungen des Mandanten.

Die gezielte Planung der Vermögensweitergabe kann unterschiedliche Formen kombinieren und neue Strukturen entwickeln, die individuelle Pläne und Vorstellungen umsetzen, egal ob es sich um den Erhalt von Familienbesitz oder die Vermeidung von Streitigkeiten unter Erben handelt.

Die Kanzlei Wilmes berät zu folgenden Themen:

  • Gesetzliche Erbfolge
  • Erben
  • Erbengemeinschaft
  • Pflichtteil
  • Pflichtteilsansprüche
  • Vermächtnis
  • Testament
  • Berliner Testament
  • Erbvertrag
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Schenkung zu Lebzeiten
  • Miterben
  • Nachlassverwaltung


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Kontakt:

Dammstraße 9
32105 Bad Salzuflen


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